Hinweisgeberschutzgesetz – Inhalte und Umsetzung in der Organisation
Unternehmen mit in der Regel mindestens 250 Beschäftigten müssen die Vorgaben nach dem HinSchG spätestens bis zum 02. Juli 2023 umsetzen. Für Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten sieht das HinSchG eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17.12.2023 vor. Für Unternehmen in bestimmten Branchen (z. B. im Finanzdienstleistungsbereich) gelten die Regelungen des HinSchG, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.
Im Rahmen von Compliance-Vorgaben kann die Umsetzung des Gesetzes auch für Unternehmen interessant sein, die unter der gesetzlichen Beschäftigtengrenze liegen. Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor. Bei Nichteinrichtung oder Fehlen drohen Bußgelder bis zu € 50.000,00, die allerdings erst bei Verstößen ab dem 17.12.2023 verhängt werden dürfen.
Sicherlich haben auch Sie schon von der erfolgten Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und dem Inkrafttreten des Gesetzes am 02.07.2023 gehört. Dieses Gesetz basiert auf der europäischen „Whistleblower-Richtlinie“ und soll eine Möglichkeit geben, (illegale) Missstände in Unternehmen und Organisationen anonym zu melden.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Inhalte und Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes darzustellen und praxisorientierte Hinweise zur Umsetzung der Vorgaben, insbesondere zur Einrichtung einer digitalen Meldestelle in Unternehmen oder Organisationen zu geben. Die Veranstaltung betrifft insoweit sowohl Hinweise zur Implementierung eines gesetzeskonformen Systems, als auch die arbeitsrechtlichen Aspekte der Umsetzung und Schulung von Mitarbeitern.
Art | Webinar |
Termin | Mittwoch, 18.10.2023 |
Dauer | 17.00-18.30 Uhr |
System | Microsoft Teams |
Organisatorisches | Sobald Ihre Anmeldung der Kanzlei vorliegt, erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Anmeldung und rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Einladungslink, über den Sie sich dann einwählen können. |
Kontakt | Fragen richten Sie bitte an Frau Becht von der Rechtsanwaltskanzlei unter 07231 924 568 |
Anmeldemöglichkeiten | E-Mail an veranstaltungen@rae-sp.de |
Antwortbogen mit Zusendung per E-Mail oder Fax (s. im Dokument) | |
Die Inhalte sind spannend für Sie, wenn Sie in Verantwortung stehen. Dies betrifft Inhaber und Geschäftsführende, Personalleitende, aber auch oftmals Führungskräfte weiterer Fachbereiche. Im eineinhalbstündigen Online-Webinar klärt die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Schindhelm Pfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf. Ein Kooperationspartner der Liebich & Partner Management- und Personalberatung AG.
Rouven Ketzer
Rechtsanwalt, LL.B., Wirtschafts- und Gesellschaftsrechtsrecht, national & international
SchindhelmPfisterer und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Pforzheim & Stuttgart
Rouven Ketzer betreut seine Mandanten vorrangig zu Themen des Handels- und Wirtschaftsrechts, des Gesellschaftsrechts, insbesondere im Rahmen von Unternehmenstransaktionen und -strukturierungen auf nationaler und internationaler Ebene. Er kann vertiefte Auslandserfahrung in den USA vorweisen und versteht es, durch die Tätigkeit im Familienunternehmen, rechtliche Beratungsansätze in praxistaugliche Verfahren für mittelständische Betriebe umzusetzen.
Julian Maxeiner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
SchindhelmPfisterer und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Pforzheim & Stuttgart
Die anwaltliche Tätigkeit von Herrn Maxeiner umfasst die Beratung in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Beratung und gerichtliche Vertretung von Unternehmen und Arbeitnehmern vor und nach Ausspruch einer Kündigung vor allen deutschen Arbeitsgerichten, die Verhandlung und der Abschluss von Aufhebungsverträgen, Gestaltung und Beratung von Arbeits- und Dienstverträgen, Unterstützung von Unternehmen und Betriebsräten in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung sowie der Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und Durchführung arbeitsrechtlicher Mediationsverfahren.
Ein Webinar der renommierten Kanzlei Schindhelm Pfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Stuttgart & Pforzheim. Ihre Teilnahme ist kostenfrei. Zur Anmeldung senden Sie bitte eine E-Mail an veranstaltungen@rae-sp.de, oder klicken auf den unten stehenden Button: Sie werden zum Anmeldeformular der Rechtsanwaltskanzlei weitergeleitet.
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